Wann spricht man von einem Festdarlehen?

So spricht man von einem Festdarlehen, wenn keine regelmäßige Tilgung wie beispielsweise bei einem Annuitätendarlehen, erfolgt, sondern die Tilgung erst später, am Ende der Laufzeit, geleistet werden muss. Dies geschieht in aller Regel gegen Abtretung eines Investmentfonds, einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages.
Nicht zu verwechseln ist das Festdarlehen mit einem Darlehen, das mit einem festen Zinssatz abgeschlossen wurde wie es bei der Festzinshypothek gängig ist. Bei einem Festdarlehen ist eine Kreditform mit Tilgungsaussatz bezeichnet, bei dem der Darlehensbetrag bis zur Ablösung unverändert bleibt.

So fließen monatliche Beträge nicht als Tilgung auf das Darlehenskonto, sondern werden investiert in der Hoffnung, dass bei einer langfristigen positiven Wertentwicklung der jeweiligen Anlage ein entsprechender Vermögensüberschuss entsteht.
So werden bei einem Festdarlehen Verträge von zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren abgeschlossen, an dessen Ende alles zurückgezahlt werden muss.
Zu den Vorteilen dieser tilgungsfreien Darlehen gehört unter anderem, dass sie zu den Klassikern der Darlehensformen gehören, die steuerlich begünstigt werden. Sie empfiehlt sich für Darlehensnehmer, die ihre Immobilie nicht selber nutzen, sondern vermieten wollen.

Nicht aus den Augen verlieren sollten Kreditnehmer auch die Tatsache, dass das Zinserhöhungsrisiko nach Ablauf der vereinbarten Zeit sich höher gestaltet, als bei einem Annuitätendarlehen. So kann es passieren, dass eine ursprünglich einkalkulierte Leistung oder eine erwartete Rendite nicht erreicht wird.
Eingehende Informationen über steuerliche Vorteile sollten sich Darlehensnehmer einholen, wenn sie sich für ein Festdarlehen entschieden haben.

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